Bajonett ab 1766
Ab 1766 sollten alle Tüllenbajonette nach Reglement mit einer in der Tülle liegenden Feder ausgestattet werden. Diese sollte das Schlackern des Bajonettes auf dem Lauf verhindern.
Gesamtlänge: 47,3 cm
Klingenlänge: 35,8 cm
Truppenstempel: H D 149